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Donnerstag, 9. Januar 2014

2014-01-09 SEPA erst ab 1.8.2014

SECHS MONATE

EU-Kommission verlängert Frist für SEPA-Umstellung


Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Bisher sollte das SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten.

Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Er bedauere die Entscheidung, wolle dadurch aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel. EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen. 

Bisher sollte das SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu dem neuen System zu gewährleisten, erklärte Barnier. SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. 

Reiblungslose Umstellung zum 1. Februar kann nicht garantiert werden

SEPA ermöglicht grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen. Für deutsche Bankkunden beginnt die IBAN mit DE, es folgen zwei neue Ziffern - dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. 

Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der internationalen Kontonummer, kurz IBAN. Für SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.


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