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Donnerstag, 13. März 2014

2014-03-13 Fertigstellung der L 539 neu bis zum August

Finnentrop: Winterpause bis 24. März
Milder Winter nicht abzusehen. Fertigstellung der L 539 neu bis zum August
Von Peter Plugge

Finnentrop. Schönstes Frühlings- und damit auch Bauwetter, doch auf der Baustelle der Landstraße 539 neu in Finnentrop tut sich nichts. Nur die Abrissarbeiten an den letzten Gebäuden gehen voran. Da beschleichen, was die Beseitigung des Bahnübergangs angeht leidgeprüfte Finnentroper Ängste. Wird es doch wieder nichts mit der für August geplanten Einweihung der neuen Straße?

Manfred Funk von Straßen NRW gibt Entwarnung. Die Winterpause auf der Baustelle dauert bis zum 21. März, ab Montag, 24. März, werden die Arbeiten fortgesetzt. Bei der Festlegung der Baupause vor Weihnachten habe man nicht davon ausgehen können, dass es so einen milden Winter und ein so frühes Frühjahr geben werde, so Funk.

Und da man beim Bau des Kreisverkehrs an der B 236 wie bei der Anbindung des neuen Straßenstücks an die L 539 an der alten Lennebrücke in den Straßenraum eingreifen muss, wollte man nicht das Risiko eingehen, die Straße halbseitig zu sperren und mit einer Baustellenampel zu agieren, während Eis und Schnee einen Baustopp erzwängen.

Abriss der Lennebrücke später

„Das hätte die Verkehrsteilnehmer nur noch mehr verärgert“, so Manfred Funk. Jetzt könne man die Bauarbeiten nicht „mal eben“ früher als geplant wieder aufnehmen.

Trotzdem ist Funk durchaus optimistisch, dass der im Bauzeitenplan festgelegte Fertigstellungstermin für die L 539 neu bis Ende August eingehalten werden kann. Das gilt – trotz der selbstverwalteten Insolvenz einer der beiden am Bau beteiligten Firmen – auch für die Straßenbrücke über die Bahngleise.

Nur der Abriss der alten Lennebrücke wird wohl erst später erfolgen. Und da sich auch der Bau der Fußgängerbrücke über die Gleisanlagen verzögert, werden sich die Schranken am Finnentroper Bahnübergang auch noch über den August hinaus heben und senken. Zwar nicht mehr für den Straßenverkehr, nun aber, um Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Bahngleise zu ermöglichen.


(Quelle WR vom 13.3.2014)

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